17.5. - Der internationale Tag gegen Homo-, Bi- Inter- und Transfeindlichkeit
Am 17. Mai 1990 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossen, dass Homosexualität nicht mehr als Krankheit anzusehen sei und den entsprechenden Diagnoseschlüssel ICD-10 gestrichen.
Im Jahr 2005 fand in Anlehnung an dieses Ereignisses erstmals ein internationaler Aktionstag gegen Homophobie statt. Dies wurde in den folgenden Jahren fortgeführt. Dabei wurde der Name und damit die Aufmerksamkeit um andere Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität erweitert. So wird heute der Tag als Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (engl. kurz: IDAHOBIT) begangen. In manchen Ländern wurden noch weitere Diskriminierungsformen ergänzt.
Ursprünglich wurde von Phobien gesprochen, was eine Angststörung bezeichnet und damit nicht das widerspiegelt, was queere Menschen an Feindlichkeit, verbal und körperlich erleben. Deshalb ist man dazu übergegangen, von Feindlichkeit zu sprechen, die es zu bekämpfen gilt. Sicherlich der beste Weg dabei ist Prävention und Aufklärung.
Weltweit werden queere Menschen aufgrund ihrer Sexualität und ihrer geschlechtlichen Identität diskriminiert oder sogar verfolgt. Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen stehen in über 60 Ländern immer noch unter Strafe. In einigen Ländern drohen lange Haftstrafen, teilweise gilt in manchen Ländern noch die Todesstrafe.
Immerhin hat sich die Zahl der Staaten in denen Homosexualität kriminalisiert wird, seit 1990 fast halbiert.
In Deutschland hat der 17.5. eine doppelte Bedeutung. Zum einen als IDAHOBIT, zum anderen wurden homosexuelle Handlungen unter Männern seit 1871 durch das Strafgesetzbuch mit dem §175 verfolgt und bestraft. Somit gibt es eine Verbindung zwischen §175 und dem Datum 17.5.
Der §175 galt im Kaiserreich, wie auch in der Weimarer Republik. Unter den Nationalsozialisten wurde der §175 noch verschärft. Mussten für eine Verurteilung vorher sexuelle Handlungen stattgefunden haben, reichte nun ein bloßer Verdacht, dass man inhaftiert wurde und im schlimmsten Fall ins Konzentrationslager deportiert wurde. Schätzungsweise 50.000 Männer wurden in dieser Zeit inhaftiert und einige tausend in den Lagern ermordet. Die Bundesrepublik hielt an der verschärften Form des Paragraphen der Nationalsozialisten fest. Erst 1969 wurden einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Männern über 21 Jahren straffrei. 1994 wurde das Mindestalter für homosexuelle Männer mit dem für heterosexuelle Menschen gleichgestellt und der §175 gestrichen. Grund dafür war auch die Wiedervereinigung, weil in der DDR schon früher ein entsprechendes Gesetz abgeschafft worden war.
Auch wenn der Bundestag 2001 erlaubte, dass sich gleichgeschlechtliche Personen verpartnern konnten, 2017 die Ehe für alle beschloss und 2024 das neue Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg brachte, wird weiterhin gefordert, dass auch der Diskriminierungsschutz in Artikel 3 des Grundgesetzes, um die sexuelle Identität und Orientierung erweitert wird.
Bedauerlicherweise sind auch im Jahre 2025 noch nicht alle Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität gleichgestellt. Zwar hat sich in den letzten Jahren die gesellschaftliche Akzeptanz von queeren Menschen verbessert, dennoch erleben viele immer noch tägliche Diskriminierungen, Anfeindungen bis hin zu Gewalt und Tod. Dies hat verschiedene Ursachen, eine davon ist sicherlich auch das Erstarken der neuen Rechten und damit verbunden die Verschiebung von dem, was sagbar und auch wieder machbar ist.
Deshalb ist es wichtig, dass wir gemeinsam als queere und heterosexuelle Menschen dafür kämpfen, nicht nur am 17.5., sondern an allen Tagen des Jahres, dass alle Menschen sicher und frei leben können.
Quellen: