Was ist die PEP und wo bekomme ich diese?
Kondom abgerutscht? Gerissen? Vergessen? Und jetzt?
Nach ungeschütztem Sex oder einem Safer-Sex-Unfall mit einem hohen Risiko für eine HIV-Infektion kann durch die vierwöchige Einnahme der PEP (Post-Expositions-Prophylaxe) eine HIV-Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden.
Gedacht ist die PEP für Personen, die zu dem Zeitpunkt nicht HIV-infiziert sind (HIV-negativ).
Mit der PEP-Einnahme sollte so schnell wie möglich nach dem Risikokontakt begonnen werden, am besten innerhalb der ersten zwei Stunden, möglichst aber innerhalb von 24 Stunden und spätestens nach 48 Stunden. Umstritten ist, ob eine PEP-Einnahme innerhalb von 72 Stunden noch sinnvoll ist.
Mehr Informationen zur PEP.
An wen wende ich mich, um die PEP zu erhalten?
Die Medikamente der PEP sind verschreibungspflichtig und von speziell geschulten Ärzt*innen verordnet.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es für die PEP rund um die Uhr zwei Anlaufstellen. Ratsuchende melden sich bitte bei der Zentralen Notaufnahme (ZNA).
Darüber hinaus ist die PEP in weiteren bestimmten Kliniken und HIV-Schwerpunktpraxen erhältlich.
Die Informationen zur PEP und was zu beachten ist, sind im Informationsblatt zur Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) in Siegen-Wittgenstein zusammengefasst, welches zur PEP-Vergabestelle mitgenommen werden kann.
Bezahlt die Krankenkasse die PEP?
Die PEP wird nur im Notfall und nur nach ärztlicher Beratung und Verordnung vergeben. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, wenn ein hohes Risiko einer HIV-Übertragung bestand.